Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nicht einfach ein Hausverbot gegen den Besucher eines Wohnungseigentümers beschließen.
Ein Hausverbot gegen den Besucher eines Wohnungseigentümers ist nicht von der Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt, welche sich aus dem Hausrecht ableitet.