Baurecht
Praktische Erfahrung, die hilft: Durch seine Tätigkeit bei der Investitionsbank Berlin (IBB) verfügt Rechtsanwalt Matthias Lange über fundierte praktische Erfahrung im Baurecht, Bauvertragsrecht und Finanzierung. Zuvor hat er eine Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft absolviert. Die gewonnene praktische Erfahrung hilft ihm, Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen.
Sie planen einen Grundstückskauf? Sie besitzen ein Grundstück und wollen bauen? Oder Sie haben ein Hausgrundstück und wollen sanieren und modernisieren?
So oder so ähnlich stellt sich meist die Ausgangslage dar. Was auch immer Sie planen, schon am Anfang sollte alles richtig gemacht werden. Denn meistens handelt es sich bei derartigen Vorhaben um die größten Investitionen im Leben. Das Haus ist besonders heute eine wichtige Säule der Altersvorsorge.
Ihre Ansprüche sollten Sie rechtzeitig durchsetzen, denn Zeit ist Geld.
Ihre Ansprüche können vereitelt werden: Probleme mit dem Grundstücksmakler; falsche Beratung bei der Auswahl und Bewertung des Grundstücks; Schwierigkeiten bei der Erteilung der Baugenehmigung; Nachbarschaftsprobleme während der Baugenehmigungsphase und danach; Zeitverzug; Finanzierung; Bauvertragsgestaltung; mangelhafte Bauausführung (Gewährleistung); Insolvenz des Bauunternehmens.
Dies sind nur Teilaspekte typischer Problemlagen. Meistens treten die Probleme gehäuft auf. Hier kann von Beginn an das Risiko minimiert werden. Denn wer rechtzeitig die Weichen stellt, wird am Ende nicht überrascht und kann sein ganz persönliches Risiko besser kalkulieren.
Hier steht Ihnen unser Büro zur Verfügung, fragen Sie uns!
Wir leisten:
- Beratung im Vorfeld genauso wie Vertretung im Baugenehmigungsverfahren, Umgang mit Behörden, etc.
- Beratung und Vertretung hinsichtlich der Finanzierung
- Beratung über die richtige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vertragsgestaltung, denn die Sanierung und Modernisierung eines Altbaus erfordert eine andere Herangehensweise als der Hausneubau auf der „grünen Wiese".
- Vertretung während der Bauphase; Umgang mit Bauhandwerkern. Wann müssen Sie zahlen und wann nicht? Sind Sie zur Vorleistung verpflichtet oder nicht?
- Gewährleistung!
Vertretung ist sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich möglich. Oft ist eine außergerichtliche Verständigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen.