Hundehaltung Was ist erlaubt, was nicht?

Hundehaltung

Was ist erlaubt, was nicht?

Wie ist die Haltung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Thema?

Der BGH hat mit Urteil vom 20. März 2013 (Az. VIII 168/12) klargestellt, dass eine Klausel in einem Mietvertrag, die die Hundehaltung generell und ausnahmslos verbietet, unzulässig ist.

Damit sind zunächst einmal anderslautende Entscheidungen von Untergerichten überholt (z. B. AG Spandau v. 13. April 2011 zu Az. 13 C 574/10, LG Köln v. 4. Februar 2010 zu Az. 6 S 269/09 oder LG Hildesheim v. 28. Februar 2006 zu Az. 7 S 4/06).

Wonach richtet sich jetzt, ob die Hundehaltung erlaubt ist oder nicht?

Wie stets richtet es sich nach den Einzelfall! Es hat eine Abwägung zwischen den Belangen des Mieters, des Vermieters und gegebenenfalls der übrigen Mieter/Hausbewohner oder Nachbarn zu erfolgen. Abwägungskriterien können z. B. sein:

-          Größe des Hundes

-          Größe der Wohnung

-          Wohnumfeld

Kann die Hundehaltung also noch verboten werden?

Sicherlich kann die Hundehaltung durch einen Vermieter immer noch verboten oder eingeschränkt werden. So hat das AG München mit Urteil vom 12. Mai 2014 zu Az. 424 C 28654/13 entschieden, dass die Haltung von einem Hund in der Wohnung in Ordnung sei, die Haltung von 5 Hunden jedoch zu viel ist. Die Haltung von mehr als einem Hund in der Wohnung entspräche in der Regel nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.

Rechtsanwalt Matthias Lange, 26. Mai 2015

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