Vermieter Eigenbedarfskündigung

Mietrecht Eigenbedarfskündigung
Rechtsanwalt Matthias Lange 25.2.2013
So ist die Rechtslage: Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse kann darin liegen, den Wohnraum für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts zu benötigen.
 
113 m² sind (noch) in Ordnung: Gibt der Vermieter als Grund gemäß § 573 Abs. 2, Nr. 2 BGB an, eine 113 m² Wohnung für sich (allein) zu benötigen, ist das okay.
 
AG Lörrach, Urteil v. 24.5.2012, 4 C 50/12

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