Der Eigentümer eines Grundstücks schuldet dem Nachbarn Schadensersatz
Immobilienrecht / Grundstücksrecht
Verfasser: Rechtsanwalt Matthias Lange, 17.2.2013
Der Eigentümer eines Grundstücks schuldet dem Nachbarn Schadensersatz, wenn von einem Baum,
welcher sich auf seinem Grundstück, aber unmittelbar an der Grundstücksgrenze befindet, ein
Schaden an baulichen Anlagen auf dem nachbarlichen Grundstücks entsteht.
In dem durch das Landgericht Itzehoe entschiedenen Fall, waren durch die Wurzeln einer Birke
Schäden an einem Schuppen auf dem Nachbargrundstück entstanden. Der verklagte
Grundstückseigentümer hätte diese Einwirkung auf das nachbarliche Grundstück bzw. die
nachbarliche bauliche Anlage durch das Einziehen einer so genannten Wurzelsperrfolie verhindern
können. Dies hatte er jedoch rechtsirrtümlich unterlassen.
Der Fall weißt eine Besonderheit auf, denn die Fällung des Baumes wäre nicht in Frage kommen. Dies
gilt auch für die Kappung der Wurzeln des Baumes. Denn dies hätte dem geltenden Naturschutzrecht
widersprochen. Einen Fällantrag hätte die Naturschutzbehörde abgelehnt.
Entscheidung Landgericht Itzehoe vom 18.9.2012.