Vertragsrecht

Sehr oft ist ein Vertrag die Grundlage für den Leistungsaustausch. Das Vertragsrecht bietet viele Stolperfallen, welche der Laie nicht überblicken kann. Es ist empfehlenswert, sich vor Vertragsschluss beraten zu lassen und nicht blind oder im Vertrauen die Unterschrift unter einen Vertrag zu setzen.

Spezielle Verträge: Kaufvertrag, Mietvertrag, Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag, Darlehensvertrag, Garantievertrag und viele andere mehr.


Garantie oder Gewährleistung; wo ist der Unterschied?


Bei einer Garantie handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Garantiegeber (oft der Händler oder Hersteller) und dem Garantienehmer (Käufer). Die Garantie ist zu trennen von der Gewährleistung. Die Gewährleistung beruht auf Gesetz und nicht auf einer Vereinbarung; ist also keine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Da die Garantie vereinbart wird, kann auch der Inhalt der Vereinbarung sehr unterschiedlich ausfallen. Darum sollte die Garantievereinbarung stets genau gelesen werden, manchmal stellt sich bei genauerem Hinsehen heraus, dass die Garantie nicht wesentlich über das hinaus geht, was der Verkäufer auch über Gewährleistung schuldet (jedoch läßt sich der Garantiegeber die Garantie manchmal extra vergüten). Oder der Garantiegeber macht die Garantie von weiteren „Pflichten“ des Käufers abhängig bzw. er schränkt die Garantie auf einige wenige Bauteile der Sache ein, usw.. Für mehr Informationen lesen Sie den Beitrag unter "Aktuelles/Recht"-> Untermenü: "Vertragsrecht" -> Artikel: "Der Händler darf die Garantie nicht zu weit einschränken".

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