Was passiert bei von Jahr zu Jahr wechselnden Flächenangaben in Betriebskostenabrechnungen?

Was passiert bei von Jahr zu Jahr wechselnden Flächenangaben in Betriebskostenabrechnungen?


[BGH, Urteil v. 28. Mai 2008 zu Az. VIII ZR 261/07]

Die Abrechnungen können formell trotzdem ordnungsgemäß sein. Denn die unterschiedlichen Flächenangaben begründen nur Zweifel an deren inhaltlicher Richtigkeit.

Wichtig für Mieter:

Das bedeutet ganz praktisch, dass nicht mit bloßem Verweis auf unterschiedliche Flächenangaben in Betriebskostenabrechnungen verschiedener Jahre eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung zurückgewiesen werden kann. Allerdings sollten natürlich über die Jahre wechselnde Flächenangaben in Betriebskostenabrechungen Anlass geben, deren inhaltliche Richtigkeit in Frage zu stellen und nach möglichen Fehlerquellen zu suchen.

Wichtig für Vermieter:
Wenn Sie bemerken, dass die Wohnflächenangabe unzutreffend ist, können sie stets die zutreffende Wohnfläche Ihrer aktuellen Betriebskostenabrechnung zugrunde legen. Sie sind nicht gezwungen, eine einmal gewählte Flächenangabe nur deshalb beizubehalten, weil diese früheren Abrechnungen über die Betriebskosten zugrunde gelegen hat.

Abschließend: Es können an dieser Stelle nicht alle Änderungen aufgezählt und erläutert werden. Darum sollte Vorstehendes nur als Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit verstanden werden. Bitte nehmen Sie es zum Anlass, sich näher zu informieren. Für kompetente rechtliche Beratung im Einzelfall steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Lange gern zur Verfügung.