Zählen ausgebaute Räume im Dachgeschoss eines Hauses zur Wohnfläche?

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.

Es kommt zunächst auf das vertraglich Vereinbarte an. Denn es handelt sich bei der Flächenangabe im Mietvertrag um eine Beschaffenheitsvereinbarung, deren Inhalt die Mietvertragsparteien selbst bestimmen können. Dies trifft jedenfalls im frei finanzierten Wohnungsbau zu. Soweit das Wohnungsbauförderungsgesetz Anwendung findet, können die Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung oder der Wohnflächenverordnung einschlägig sein.

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Gut für Vermieter! Die Betriebskostenabrechnung darf einfacher ausfallen.

Die Betriebskostenabrechnung stellt eine Auflistung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten dar, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Betriebskostenverordnung, BetrKV).

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