Der Rentenantrag

Eine Rente aus eigener Versicherung (z.B. Regelaltersrente) wird nur auf Antrag gewährt (§ 99 SGB VI); sie kommt nicht etwa automatisch.

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden. In der Regel sind 3 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn ausreichend.

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer örtlichen Niederlassung des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Fragen Sie vorher telefonisch nach, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, aktuelle Meldebestätigung, Krankenkassen-Chipkarte, Bankverbindungsdaten, Schwerbehindertenausweis, Persönliche Steueridentifikationsnummer, letzte Verdienstbescheinigung, letzte Rentenauskunft, etc.). Ob es nötig ist, alle Unterlagen Original mitzunehmen, sprechen Sie am Besten auch vorher ab.

Der Eintritt in die Rente sollte vorbereitet werden. Dazu ist es empfehlenswert, mit 58 Jahren noch mal einen Antrag auf „Kontenklärung“ bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Damit können noch rechtzeitig Unklarheiten beseitigt werden und Ihr Anspruch kann an Hand der neuesten Rechtslage überprüft werden. Sie haben auch noch genügend Zeit eventuell fehlende Unterlagen zu besorgen.

Autor RA Matthias Lange
0331 / 74 09 860